EEG-Novelle 2022: Abschaffung der EEG-Umlage ist Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wärmepumpen

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Die Verlagerung der EEG-Umlage in den Bundeshaushalt fand beim Bundesverband Wärmepumpe Zustimmung. Damit sollen Einsparungen in neuen Größenordnungen möglich sein.

Vor allem Verbraucher werden von der EEG-Novelle 2022 profitieren

Den Bürger zu entlasten, war das Ziel der Ampelkoalition, als diese im Februar die EEG-Novelle als Paket auf den Weg brachte. Es soll die hohen Energiepreise auffangen und als Maßnahme zur Strompreissenkung fungieren. Keine andere Energiequelle profitiert davon so stark wie die Wärmepumpen. Die Wärmepumpenbranche schätzte daraufhin vorsichtig für die Zukunft. Bis 2030 könnten rund sechs Millionen Wärmepumpen einen Rollout erfahren.

Die Bundesregierung stellte mit ihrem Beschluss fest, dass mit Stichtag 1. Juli 2022 die EEG-Umlage nicht mehr vom Verbraucher aufzubringen ist, sondern über den Bundeshaushalt abgebildet wird. Ein weiteres Ziel ist es, dass die Kostensenkung den Verbraucher auch tatsächlich erreicht. Ein Gesetz soll Versorger zur Weitergabe der selbst erlangten Vergünstigungen an den Verbraucher verpflichten.

Bundesverband Wärmepumpe steht der EEG-Novelle 2022 positiv gegenüber

Vergünstigungen für Strom aus Wärmepumpen sind bereits seit Langem ein Anliegen des Bundesverbandes Wärmepumpe an die Bundesregierung. Die Nutzung der Wärmepumpen sollte damit deutlich unterstrichen werden. Vor allem bei der Beheizung kann die Versorgung nicht permanent garantiert werden. Mit der Errichtung einer Wärmepumpe erlangen Haushalte mehr Autonomie. Außerdem soll damit dazu beigetragen werden, den Verbrauch von Heizöl und Erdgas möglichst rasch zu senken, was wiederum ganz im Sinne der Klimapolitik sein dürfte.

Zu einer sofortigen Umstellung der Heizung ist jedoch kein Immobilienbesitzer bereit. In eine solche Entscheidung fließt stets eine Betrachtung der Betriebskosten mit ein. Diese liegen angesichts der stetig steigenden Strompreise viel zu hoch, um die Wärmepumpe kostensparend betreiben zu können. Die EEG-Novelle ermöglicht nun den wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe. Die Betrachtung fokussiert stets auf Umlagen, Entgelte und Steuern. Auch ein Vergleich von fossilen Energieträgern und der Wärmepumpe ist hier wichtig. Als Hausbesitzer kreisen die Überlegungen um die Kosten für die die Installation einer Wärmepumpe. Zweiter Aspekt ist der Werterhalt der Immobilie.

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock - Blue Planet Studio)

Infografik: Energieträgerpreise 2021, Niveau und Verhältnis der Zusammensetzung: Erdgas, Heizöl, Wärmepumpen. Quellen: BWP, BNetzA (Foto: AdobeStock – Blue Planet Studio)

Energiearmut bekämpfen: Verband fordert zusätzliche Entlastung der Verbraucher

Viele Kritiker zweifeln, ob die EEG-Novelle wirklich mehr Geld in die Taschen der Verbraucher bringt. Wie sich die Abschaffung der EEG-Umlage auf das Verhältnis der Kosten zwischen Heizöl, Erdgas und Strom auswirken wird, wird auch weiterhin offen bleiben. Dies führt dazu, dass womöglich weitere Kostenbestandteile im Strompreis zur Diskussion gestellt werden. Der Wärmepumpenverband sieht hier bei Umlagen, Netzentgelten und bei der Strom- und Mehrwertsteuer sehr wohl Möglichkeiten für Gespräche. Gerade die Stromsteuer würde man gerne auf das Minimum reduzieren, das vom Gesetz zugelassen wird.

Kurzfristig Hilfe durch Senkung der Mehrwertsteuer

Für eine schnelle Entlastung der Bürger bietet sich eine Senkung der Mehrwertsteuer an. Die Reduzierung der Emissionen darf dabei jedoch nicht in den Hintergrund gedrängt werden. Die Stellschraube der Mehrwertsteuer soll zudem der drohenden Energiearmut entgegenwirken.

Steuerbare Verbraucher, wie es auch Wärmepumpen sind, sollten mit reduzierten Netzentgelten belastet sein. Denn ein Vergütungsanreiz kann dazu führen, Einspeisung und Verbrauch erneuerbarer Energien besser in Waage gehalten werden. Ob die geforderten Entlastungen Wirklichkeit werden, ist allerdings nach wie vor offen. Alle Aktivitäten fokussieren auf die Einhaltung der 1,5 °C-Richtlinie, wie es die Kooperation Deutschland – USA – Großbritannien vorgibt. Bis 2035 werden 100% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt, bis 2030 bereits 80%. Dies wurde bereits beschlossen. Noch nicht festgelegt ist die Umsetzung der ambitionierten Pläne.

Seit Jahren steigen die Energiepreise in Europa. Das belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, denn die können häufig ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. In Deutschland etwa haben sich die Ausgaben für Strom im Zeitraum von 2000-2015 etwa verdoppelt. Die Gaspreise sind seit 2000 um ca. 80 Prozent gestiegen. Der Preis für Haushaltsstrom liegt in Deutschland knapp 50 Prozent über dem EU-Durchschnitt.

Energie aber ist ein unverzichtbares Gut. Die Verbraucher_innen haben nicht die Wahl, auf die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl zu verzichten. Ein genereller Marktaustritt wie bei anderen Konsumgütern ist also nicht möglich. Einkommensschwache oder verschuldete Haushalte setzt das in besonderem Maße unter Druck. Obwohl aber Energie ein Basisgut darstellt, wird säumigen Kund_innen nicht selten der Strom- oder Gashahn abgedreht. So ist in Deutschland im Jahr 2014 bei etwa 350.000 Haushalten der Strom abgestellt worden.

Was genau Energiearmut ist, dafür gibt es in Deutschland und Europa allerdings keine einheitliche Definition. Wer genau betroffen ist, welche Auswirkungen Energiearmut hat und welche Lösungsansätze greifen, ist bislang unklar. Klar scheint zu sein, dass mögliche Lösungsansätze thematisch an der Schnittstelle von Energiepolitik, Sozialpolitik und Verbraucherpolitik angesiedelt sind. Die Ursache für Energiearmut liegt nicht allein bei steigenden Energiepreisen. Unter anderem spielen auch sinkende Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, kleine Renten, geringe Sozialleistungen und steigende Mieten eine Rolle, aber auch die geringen Energiestandards im Wohnungsbestand.

Von Seiten der Bundesregierung und auch auf europäischer Ebene wird zwar immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbraucher_innen vor Energiearmut zu schützen ? etwa im Koalitionsvertrag der Bundesregierung oder im Rahmen der Strategie zur Schaffung einer Europäischen Energieunion. Die Mitgliedstaaten der EU haben aber bislang keine einheitliche Strategie zur Lösung des Problems entwickelt.

Die vorliegende Studie gibt einen Überblick über das Thema Energiearmut und stellt die politischen Lösungsansätze verschiedener EU-Mitgliedstaaten dar. Die Analyse der Erfahrungen in den einzelnen Ländern dient als Grundlage für Vorschläge, wie dem Problem der Energiearmut auch hier in Deutschland besser begegnet werden kann.

Die Energiearmut ist längst in Deutschland angekommen

Energiearmut hat in Deutschland ein Gesicht: im Jahr 2015 wurde bei 350.000 Haushalten der Strom abgestellt. Steigen die Energiepreise wie es derzeit zu beobachten ist, dann trifft dies vor allem einkommensschwache und verschuldete Haushalte. Meist bleiben dann die Rechnungen für Strom und Gas unbezahlt. Ab 2000 verdoppelte sich der Strompreis in Deutschland innerhalb von nur 15 Jahren. Nicht weniger als 80 Prozent beträgt die Steigerung des Gaspreises seit dem Jahr 2000. Deutschland liegt bei den Preisen für den Haushaltsstrom deutlich über dem EU-Durchschnitt: 50 Prozent! In unserer Gesellschaft gilt Energie als Basisgut. Dennoch drehen Versorger säumigen Kunden schnell den Gas- und Stromhahn zu.

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