Datenübertragung zwischen Anbietern binnen 24 Stunden für Pauschalreisenschutz entscheidend
Die Neufassung der Pauschalreiserichtlinie verschärft den Verbraucherschutz durch präzise Regelungen zu Paketleistungen, Buchungsverfahren und Insolvenzabsicherung. Anbieter müssen vor Vertragsabschluss klar kennzeichnen, ob eine Pauschalreise vorliegt, detaillierte Stornobedingungen angeben und transparente Haftungsangaben bereitstellen. Urlauber können ausgegebene Gutscheine innerhalb von vierzehn Tagen ablehnen und stattdessen Rückzahlung verlangen. Bei außergewöhnlichen Umständen am Abfahrtsort…

