Kostenlose Erstberatung für von Easypark betroffene Verbraucher

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Easypark, der Anbieter der beliebten Parkplatz-App, hat eine Cyberattacke erlebt, bei der personenbezogene Daten von Nutzern abgegriffen wurden. Das Unternehmen hat seine Kunden über den Vorfall informiert und betont, dass wichtige Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch warnt Easypark vor möglichen Phishing-Angriffen und rät den Kunden zu erhöhter Vorsicht. Die angesehene Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung an und informiert über ihre rechtlichen Möglichkeiten, wie Auskunft und Schadensersatzansprüche.

Easypark Cyberattacke: Teile von Kreditkartennummern abgegriffen

Easypark bemerkte am 10. Dezember 2023 eine Cyberattacke, bei der persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und Teile der Kreditkartennummern gestohlen wurden. Das Unternehmen informierte daraufhin seine Kunden über die Datenschutzverletzung. Es ist wichtig zu betonen, dass die gestohlenen unvollständigen Informationen nicht ausreichen, um Zahlungen zu tätigen. Sensible Daten wie Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge blieben unberührt. Dennoch empfiehlt Easypark den Kunden, besonders vorsichtig bei möglichen Phishing-Angriffen zu sein.

Datenleck bei Easypark: Schutzmaßnahmen dringend empfohlen

Um den möglichen Konsequenzen eines Datenlecks vorzubeugen, ist es von entscheidender Bedeutung, sich derer bewusst zu sein und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Cyberkriminelle könnten durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks zielgerichtete Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark ist ein weiterer Puzzlestein in dieser besorgniserregenden Entwicklung.

Trotz der fehlenden Details zum genauen Ausmaß des Datenlecks bei Easypark ist die Brisanz dieses Angriffs nicht zu unterschätzen. Sowohl grundlegende Kontaktdaten als auch teilweise Bezahlinformationen wurden entwendet, was ein potentielles Risiko für Phishing-Angriffe darstellt. Obwohl die gestohlenen Informationen keine direkten Zahlungen ermöglichen, sollten die betroffenen Personen dennoch wachsam sein und mögliche Schutzmaßnahmen ergreifen.

Aufgrund der Kombination von Datenlecks bei Plattformen wie Facebook, Deezer oder Twitter sind im Darknet große Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten verfügbar. Kriminelle nutzen diese Daten, um Identitäten zu stehlen und betrügerische Geschäfte im Namen von Verbrauchern abzuwickeln. Mit jedem neuen Datenleck steigt das Risiko eines Cyberangriffs, da die Kriminellen Zugang zu immer mehr persönlichen Informationen haben. Verbraucher sollten daher ihre Daten schützen und wachsam sein.

Gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben Kunden von Easypark das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Zudem können mögliche Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend gemacht werden, wenn Easypark unzureichende Informationen liefert oder andere Verpflichtungen verletzt. Die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland sowie ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs stärken die Rechte der betroffenen Kunden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt allen potenziell betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Erstberatung im Online-Check zur Verfügung. In diesem Online-Check können die Nutzer überprüfen lassen, ob sie von dem Datenleck bei Easypark betroffen sind, und es werden ihnen rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie Schadensersatzansprüche geltend machen können.

Verbraucher sollten die möglichen Konsequenzen eines Datenlecks nicht unterschätzen und ihre Rechte aktiv verteidigen. Nur durch eine proaktive Haltung und den Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen können sie ihre persönlichen Informationen vor Cyberangriffen schützen und im Falle eines Schadens angemessen entschädigt werden.

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