
Einschränkungen bei der Antragsstellung für Bildungsurlaube in Hessen
Die hessischen Angestellten haben bisher von einer breiten Palette an anerkannten Bildungsurlaubsangeboten profitiert. Doch seit dem 01.01.2024 ist die sogenannte „Queranerkennung“ in Hessen nicht mehr gültig. Das bedeutet, dass sie nur noch Bildungsurlaub für Veranstaltungen beantragen können, die direkt in Hessen anerkannt sind. Dies kann sowohl für die Veranstalter, die…