Wohnmobile von neuer Mautregelung ausgenommen

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Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass ab Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut bezahlen müssen. Diese Regelung betrifft auch viele Reisemobile und hat bei Campern für Verunsicherung gesorgt. Das Rosenheimer Startup maut1.de beruhigt jedoch die Besitzer von Wohnmobilen. Laut Geschäftsführer Julian Schmelzer sind Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen und bleiben somit von zusätzlichen Gebühren befreit.

Mautpflicht für Wohnmobile: Ausnahmen für bestimmte Aufbauarten

Von den rund 160.000 in Deutschland zugelassenen Wohnmobilen mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen könnten einige von der neuen Mautpflicht betroffen sein, insbesondere solche, die auf LKW oder Omnibussen basieren. Die meisten dieser Wohnmobile sind jedoch bereits aufgrund ihrer Bauweise eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben daher von der Mautpflicht befreit. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bestätigt, dass die neue Mautpflicht ab 3,5 Tonnen weiterhin für Fahrzeuge gilt, die bestimmte Kriterien erfüllen.

Wohnmobile können von der neuen Mautpflicht ausgenommen sein, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört eine fest und dauerhaft installierte Wohneinrichtung mit Toilette, Dusche, Wohnraum, Betten oder Kochgelegenheit. Des Weiteren darf das Fahrzeug ausschließlich zur Personenbeförderung genutzt werden und keinen Gütertransport durchführen. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Fahrzeug nachträglich zum Wohnmobil umzubauen, beispielsweise ein LKW mit Kofferaufbau.

Um von der neuen Mautpflicht befreit zu sein, müssen Wohnmobile, die anders aufgebaut sind, wie zum Beispiel solche mit einem speziellen Ladungsbereich oder einem Anhänger für den Transport, mindestens 50 % ihrer Nutzfläche mit einer fest und dauerhaft installierten Wohneinrichtung ausgestattet haben. Diese Wohneinrichtung kann eine Toilette, eine Dusche, einen Wohnraum, Betten oder eine Kochgelegenheit umfassen. Darüber hinaus dürfen diese Fahrzeuge ausschließlich privat genutzt werden. In einigen Fällen kann es ratsam sein, die Zulassung von einem LKW auf ein Wohnmobil zu ändern, um von der Mautpflicht befreit zu werden.

Für die Berechnung der neuen Maut-Gebühren dienen EU-Vorgaben und das Wegekostengutachten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr als Grundlage. Die Mautsätze orientieren sich gemäß der „Eurovignetten-Richtlinie“ an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege. Die Einführung der neuen Mautgebühren dient hauptsächlich der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur.

Gemäß dem Bundesfernstraßenmautgesetz müssen derzeit alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr die LKW-Maut entrichten. Diese Maut wird bereits beim Auffahren auf Bundesfernstraßen erhoben und betrifft sowohl Bundesstraßen als auch Autobahnen und die angrenzenden Tank- und Rastanlagen. Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht auf alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen ausgedehnt. Es gibt jedoch Ausnahmen für Wohnmobile und Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen.

Die neue Regelung zur LKW-Maut ab Juli 2024 betrifft Fahrzeuge ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen. Doch gute Nachrichten für Wohnmobilbesitzer: Wohnmobile über diesem Gewicht bleiben mautfrei. Das Rosenheimer Startup maut1.de bestätigt, dass Wohnmobile von der Gewichtsabsenkung der Maut ausgenommen sind. Die meisten Wohnmobile erfüllen bereits die Kriterien für mautfreie Fahrzeuge und müssen somit keine zusätzlichen Mautgebühren zahlen.

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