Maßnahmen verhindern Inflationsdruck auf Mieten im dauerhaften Neuköllner Wohnungsmarkt
Mit der Anordnung von 15 Nutzungsuntersagungen und fünf Rückbauanordnungen stellt das Bezirksamt Neukölln klar, dass kurzfristiges Vermieten ohne Genehmigung den öffentlichen Interessen zuwiderläuft. Die Milieuschutz-Verordnung und § 549 BGB bilden die Rechtsgrundlage. Gerichtsurteile des VG Berlin und OVG Berlin-Brandenburg bestätigen diese Praxis. Die Maßnahmen sollen bezahlbaren Wohnraum sichern, soziale Strukturen…

