EU-Fluggastrechteverordnung definiert klar Grenzen bei außergewöhnlichen Umständen wie Blitzeinschlag
Flugunterbrechungen in den Ferien verursachen bei Reisenden oft immense Unzufriedenheit. Die aktuellen ARAG-Urteile untermauern, dass Airlines für fehlerhafte Serviceauskünfte haften und Vermittlungsgebühren vollständig rückerstatten müssen. Gleichzeitig definieren sie die ausschließlichen Entschädigungssituationen nach der EU-Fluggastrechteverordnung, wobei außergewöhnliche Ereignisse wie Blitzeinschläge Ausnahmen bilden. Dieser übersichtliche Überblick zu Iran-Frankfurt-Stornierung, Opodo/KLM-Provisionseinspruch und EU-Regelungen versorgt…

