An der 96. JuMiKo in Bayern haben BRAK und Regionalrechtsanwaltskammern eindringlich vor einer geplanten Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewarnt. Ihrer Auffassung nach würden Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Akteure die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung gefährden, indem sie primär auf Kostenreduktion setzen. Ohne die strengen Vorgaben des Standesrechts entständen Konflikte zwischen Versichererinteressen und Mandantenschutz. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten damit keinen verlässlichen Schutz mehr gegen Willkür bei der Kostenübernahme. Dies widerspricht dem fundamentalen Berufspflichtgebot.
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Kostenverweigerung durch Versicherer ohne anwaltlichen Schutz wird stark befürchtet
In ihrer Presserklärung vom 6. November 2025 im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern wies die Bundesrechtsanwaltskammer den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes zurück. Sie betont, dass eine Öffnung für Rechtsschutzversicherer die berufsrechtlich garantierte Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung gefährde. Zusammen mit den Landesrechtsanwaltskammern fordert die BRAK eine eindeutige Ablehnung auf Bundesebene, um Interessenkonflikte zu verhindern und Mandantinnen wie Mandanten weiterhin freien Zugang zu qualifizierten und neutralen Rechtsdienstleistungen zu sichern.
Versicherer bevorzugen rücksichtsloser Kostensenkung gegenüber umfassender Mandantenbetreuung und Transparenz
Die Profitorientierung von Rechtsschutzversicherern führt zu konsequenter Kostenreduktion, was den Anforderungen einer mandantenzentrierten Rechtsberatung zuwiderläuft. Wenn Versicherungen selbst Rechtsdienstleistungen anbieten, treten unweigerlich Interessenkonflikte auf. Verbraucher sind über diese Zielkonflikte häufig nicht informiert, da Versicherer nicht verpflichtet sind, ihre wirtschaftlichen Motive offenzulegen. Zudem existiert keine verlässliche, unabhängige Aufsichtsinstanz, die willkürliche Kostenentscheidungen verhindert und den Mandantenschutz sichert.
Anwaltliche Intervention als wirksamen Garantiemechanismus gegen Versicherungsverweigerung und Kostenbetrug
Mandantinnen und Mandanten berichten Anwältinnen und Anwälten, dass Rechtsschutzversicherer zugesagte Deckungszusagen im ersten Schritt ablehnen oder nur zaghaft erteilen. Ohne anwaltliches Eingreifen bleiben viele Betroffene finanziell belastet und gehemmt. Erst durch gerichtliche Nachfragen und konsequente juristische Durchsetzung vertraglicher Verpflichtungen wird in vielen Fällen die versprochene Kostenübernahme freigegeben. Würden Versicherungsunternehmen selbst Rechtsberatung leisten, entfielen unabhängige Prüfmechanismen gegen Leistungsverweigerungen, sodass Verbraucherschutz grundlegend geschwächt würde insbesondere bei komplexen Rechtsschutzfällen mit internen Regulierungsprüfungen und undenkbaren Kostenrisiken konfrontiert.
Bayern verkennt verbindlichen Haftungspflichten, nur Anwälte bieten unabhängigen Mandantenschutz
Bayerns Reformplan verkennt, dass nur das Berufsrecht ein verlässliches Fundament für eine unabhängige und hochwertige Rechtsberatung bietet. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind an strikte Standes- und Haftungsregeln gebunden, die sie verpflichten, ihre Mandanten ohne Eigeninteresse zu vertreten. Fehlen diese Rahmenbedingungen, drohen Interessenkonflikte und Verbraucher werden schutzlos gegenüber kommerziellen Entscheidungen gelassen. Nur mit Einhaltung dieser Berufsregeln bleibt gewährleistet, dass juristische Beratung transparent, objektiv und frei von ökonomischen Einflüssen erfolgt.
Freie Anwaltsberatung gefährdet durch erweiterte Kompetenzen der Rechtsschutzversicherer massiv
Die geplante Neuregelung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in Bayern interpretiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels als Geschenk an die Versicherungsbranche und als Nachteil für Mandantinnen und Mandanten. Er weist darauf hin, dass die deklaratorische Trennung von Deckungsprüfung und Rechtsberatung keine wirksame Garantie für Unabhängigkeit darstelle. Versicherer würden weiter ihre ertragsorientierten Vorgaben durchsetzen und die berechtigten Interessen ihrer Versicherten vernachlässigen, was zu Systemkonflikten führe.
BRAK und Kammern fordern Ablehnung des RDG-Änderungsantrags auf Bundesebene
Der kompromisslose Widerstand der Bundesrechtsanwaltskammer und der Landesrechtsanwaltskammern sichert die Unabhängigkeit der Rechtsdienstleistung und verhindert kommerzielle Einflussnahme durch Versicherer. Mandantinnen und Mandanten genießen transparente Abläufe, fachliche Neutralität und robusten Schutz vor willkürlicher Kostenverweigerung. Fest implementierte Kontrollmechanismen wahren die Einhaltung berufsrechtlicher Verpflichtungen und garantieren dauerhaft hohe Beratungsqualität. Dieses koordinierte Handeln der Standesvertretungen bewahrt das Vertrauen in die unabhängige anwaltliche Beratung und stärkt den Verbraucherschutz effektiv gegen ökonomische Fehlanreize.

