Ministerium sichert regionale Bräuche mit offizieller Aufnahme ins Brandenburg-Verzeichnis

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Das brandenburgische Kulturministerium hat beschlossen, Karneval, Fastnacht und Fasching in das offizielle Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Damit erhalten rheinische Bräuche und das sorbische Zapust-Fest in der Niederlausitz eine formelle Würdigung. Zudem ist das Quempas-Singen bei der Luckauer Christmette nun geschützt. Ziel ist, den Fortbestand historischer Gemeinschaftsrituale im ländlichen Raum sicherzustellen und die regionale Identität in Ostdeutschland nachhaltig zu fördern. Sie unterstützt Vereine und sorgt für nachhaltige Bewahrung lokaler Rituale.

Rheinische Feste und sorbischer Zapust im Landeserbe Brandenburgs verankert

Mit der offiziellen Aufnahme von Karneval, Fastnacht und Fasching in das immaterielle Kulturerbe Brandenburgs dokumentiert das Land seine Verantwortung für die Pflege lokaler Bräuche. Das Landesverzeichnis berücksichtigt sowohl das rheinische Narrentreiben als auch den sorbischen Zapust in der Niederlausitz. Ergänzt wird die Liste durch das traditionelle Quempas-Singen während der Luckauer Christmette. Ziel ist es, den Fortbestand dieser historischen Feierlichkeiten zu sichern und ihre öffentliche Wahrnehmung deutlicher und sichtbarer zu steigern.

Verkleidete Gruppen sammeln Spenden beim lauten traditionellen sorbischen Zapust-Fest

Zwischen Januar und März feiert man in den sorbischen Gemeinden um Cottbus/Cho?ebuz den Zapust, der mit lautstarkem Zampern beginnt. Verkleidete Gruppen sammeln Spenden und treiben den Winter symbolisch fort. Im Zentrum steht der Zapust-Tanz in traditionellen wendischen Trachten. Am 25. Januar wird in Schulen und Kindergärten die Vogelhochzeit zelebriert. Regionale Traditionen wie Niederlausitzer Hahnrupfen oder Oberlausitzer Osterreiten akzentuieren die kulturelle Diversität. Diese Bräuche verbinden Geschichte, Gemeinschaft und regionale Identität nachhaltig.

930 Vereine mit 95000 Mitgliedern bewerben sich für Kulturerbe-Eintrag

Sechs ostdeutsche Karnevalsverbände aus Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine gemeinsame Eingabe zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes eingereicht. Die involvierten Organisationen umfassen rund 930 lokale Gruppen mit zusammen ungefähr 95.000 aktiven Mitgliedern. Thüringen ging bereits voraus und hat Karneval in sein eigenes Landesregister aufgenommen, was auf eine steigende Wertschätzung regionaler Fasnachtstraditionen hindeutet. Die Initiative erfährt breite Unterstützung und professionelle fachliche Begleitung vor Ort.

Heimatverein und Evangelische Kirchengemeinde Luckau Antrag zur Aufnahme übermittelt

Die Aufnahme des Quempas-Singens während der Luckauer Christmette in das Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes Brandenburgs dokumentiert die Bedeutung eines weit zurückreichenden, liturgischen Wechselgesangs zwischen mehreren Chören am ersten Weihnachtstag. Seit Jahrhunderten pflegt das Zusammenspiel verschiedener Gesangsgruppen festliche Melodien und liturgische Texte. Initiatoren des Antrags waren der Heimatverein Luckau und die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Luckau. Neben Luckau im Landkreis Dahme-Spreewald führen auch Perleberg und weitere Gemeinden diese Tradition fort. Tradition bleibt lebendig.

Die Anerkennung von Karneval, Fastnacht und Fasching als immaterielles Kulturerbe in Brandenburg fördert den Erhalt ländlicher Traditionen und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl in Gemeinden. Insbesondere das sorbische Zapust-Fest, das historische Quempas-Singen und die Vereinstätigkeiten profitieren von erhöhter Sichtbarkeit, gezielter Förderung und institutioneller Unterstützung. Die damit verbundenen Vernetzungsprozesse und die laufenden Maßnahmen weisen auf die Bedeutung für den kulturellen Dialog hin und ebnen den Weg für bundesweite Eintragungen sachgerecht, strukturiert und nachhaltig.

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