Kuriose Klagen - wenn der Urlaub vor Gericht endet

03.09.2009 | Bottighofen
Die Gerichte müssen sich immer öfter mit bizarren Klagen von Urlaubern auseinandersetzen. Beschwerden über zu viele Einheimische am Strand, zu hohe Wellen und schnarchende Sitznachbarn scheinen alltäglich geworden zu sein. HolidayCheck stellt einige Urteile zu den außergewöhnlichsten Fällen vor.

Zu hohe Wellen auf den Seychellen

Aktuell kursiert das Urteil eines Wiesbadeners, der aufgrund der Wetterbedingungen auf den Seychellen das Meer nicht nach seinen Vorstellungen nutzen konnte. Das Landgericht Hannover verneinte einen Minderungsanspruch ( AZ 1 O 59/09 ).

Einheimische am Strand

Einem deutschen Urlauberpärchen missfielen die Einheimischen, die sich ebenfalls am Strand von Mauritius zum Sonnenbaden aufhielten. Ihre getrübte Urlaubsfreude wollten sie vor Gericht wiedergutmachen lassen. Das Amtsgericht Aschaffenburg sah in der Anwesenheit der Einheimischen jedoch keinen Mangel und wies die Klage ab (AZ 13 C 3517/95).

Plumpsklo als Toilette

Ein Schweden-Urlauber verlangte Schadensersatz, da im Ferienhauskatalog mit einer Toilette geworben wurde. Vorgefunden hatte der Kläger aber nur ein Plumpsklo. Seine Klage wies das Landgericht Hamburg mit der Begründung ab, dass bei einem Ferienhaus in freier Natur nicht mit einer Wasserspülung gerechnet werden kann, mithin der Begriff "WC" absichtlich nicht verwendet wurde. Und ein Plumpsklo sei tatsächlich auch eine Toilette (AZ 313 S 78/02).

Muezzin-Rufe in der Türkei

Die täglichen Muezzin-Gebetsrufe vom benachbarten Minarett wollten einer Türkei-Touristin so gar nicht gefallen und rief den Richter wegen des angeblichen Reisemangels zu Hilfe. Das Amtsgericht Düsseldorf befand die Gebetsrufe allerdings als hinzunehmende, ortsübliche Geräusche und lehnte einen Minderungsanspruch ab (AZ 48 C 5461/08).

Schnarchender Sitznachbar im Flugzeug

Ein Südafrika-Reisender bekam auf seinem Flug ein kostenloses Schnarchkonzert seines Sitznachbarn geboten. Da dies für ihn unerträglich war, wollte er Geld von der Fluggesellschaft zurückerstattet bekommen. Das Amtsgericht Frankfurt stufte die Lärmbelästigung als bloße Unannehmlichkeit ein, die auch ein Flugast in der Business-Class hinzunehmen hätte (AZ 31 C 842/01-83).

Quelle: Pressemeldung HolidayCheck AG

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