FMG-Tochtergesellschaft will zu schneller Klärung beitragen

08.10.2009 | München
Von den gestern bekannt gewordenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landshut gegen verschiedene Sicherheitsunternehmen und Steuerkanzleien in Bayern, Hessen und Nordrhein Westfalen ist auch die CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH, eine Beteiligungsgesellschaft der Flughafen München GmbH (FMG), betroffen. Die CAP wird zu einer möglichst schnellen Klärung des Sachverhaltes beitragen und dabei eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen arbeiten.

Die 1992 gegründete CAP, an der die FMG mit 76,1 Prozent beteiligt ist, führt im Auftrag der Flughafengesellschaft und von anderen am Airport ansässigen Unternehmen unterschiedliche Dienstleistungen im Sicherheitsbereich - etwa beim Objektschutz oder im Bereich der Beschäftigtenkontrolle - durch.

Den Mitarbeitern der CAP ist es gestattet, neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung bei anderen Unternehmen wahrzunehmen. Das schließt für die CAP-Mitarbeiter auch die Möglichkeit ein, für Drittfirmen nebenberuflich tätig zu werden, die ebenfalls Sicherheitsaufgaben am Flughafen erfüllen. Diese Drittfirmen führen pauschalisiert Einkommenssteuer und Sozialabgaben für ihre geringfügig Beschäftigten ab.

Um auf die jeweilige Auftrags- und Personalsituation flexibel reagieren zu können, beauftragt die CAP bedarfsweise solche Fremdfirmen mit der Durchführung von Sicherheitsleistungen. Anlass für die aktuellen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war offenbar, dass bei diesen Fremdfirmen CAP-Mitarbeiter als geringfügig Beschäftigte zum Einsatz kommen. Dieser Sachverhalt war bisher noch von keiner behördlichen Stelle beanstandet worden. Die CAP selbst hatte bereits vor fünf Jahren ein Fachgutachten bei einer spezialisierten Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, in dem festgestellt wurde, dass diese Verfahrensweise in vollem Umfang mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar sei. Ungeachtet dessen hat die Geschäftsführung der CAP vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen veranlasst, die bisherige Praxis ruhen zu lassen, bis deren Rechtsmäßigkeit im Zuge des laufenden Verfahrens geklärt worden ist.

Selbstverständlich führt die CAP für ihre nach den Tarifen des Bewachungsgewerbes entlohnten Mitarbeiter in vollem Umfang Steuern und Sozialabgaben ab. Die in Rede stehenden Vorwürfe gegen die CAP, nach denen durch die beschriebene Kooperation mit Drittfirmen in unzulässiger Weise Steuern und Sozialabgaben eingespart werden sollten, sind deshalb nicht nachvollziehbar.

Quelle: Pressemeldung Flughafen München GmbH

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